Überwachung und Kennzeichnung

Ü-Zeichen Duobalken

Klebeverbindungen müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt werden, da Klebefehler nachträglich nur sehr schwer feststellbar sind. Daher müssen die Hersteller von  Duobalken® und Triobalken® gemäß DIN 1052:2008 oder DIN 1052: 2004 Anhang 1 über einen Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen (sogenannte Leimgenehmigung), Bescheinigung A, B oder C verfügen. Die Leimgenehmigung ist ein Befähigungsnachweis des Herstellers, ähnlich dem Schweißnachweis im Stahlbau. Die Leimgenehmigung wird von der Materialprüfanstalt Universität Stuttgart - Otto Graf Institut - im Auftrag des Deutschen Institutes für Bautechnik erteilt.

Zusätzlich zur Leimgenehmigung müssen die Hersteller von Duobalken® und Triobalken® eine werkseigene Produktionskontrolle einrichten und sich einer Fremdüberwachung unterwerfen. Art und Umfang sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung unter Verweis auf  DIN 1052:2008, Anhang I geregelt.

Duobalken® und Triobalken® sind auf dem Bauteil, einem beigelegten Papier, der Verpackung oder dem Lieferschein mit dem nachfolgend dargestellten Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen. Zusätzlich sind die Bauteile und/oder die Lieferscheine mit der Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes, der Sortierklasse und dem Tag der Herstellung zu kennzeichnen.

    Beispiel: Duobalken®, S 10-TS-Fi/C24, 01.04.2007

Wird ein vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 ausgeführt, so ist eine zusätzliche Kennzeichnung und eine Bescheinigung nach Abschnitt 10.2 dieser Norm erforderlich.