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Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH®

Über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehende Qualitätskriterien wurden erstmals 1995 in einer Vereinbarung über KVH KonstruktionsvollholzVereinbarung über KVH® Konstruktionsvollholz festgelegt und seither fortgeschrieben. Zur Minimierung von Rissen und Verformungen infolge Schwindens bei Austrocknung wurde die Holzfeuchte und die Einschnittart geregelt. Weitere Kriterien zielen vor Allem auf die Maßhaltigkeit und das Erscheinungsbild der Hölzer.

Sortiermerkmal

Anforderungen an KVH®

Anmerkungen

sichtbarer Bereich
(KVH®-Si)

nicht sichtbarer Bereich (KVH®-NSi)

Festigkeitsklasse

C24, C24M

Andere Festigkeitsklassen sind gesondert zu vereinbaren (s. Tabelle 1.2 der Vereinbarungen über Konstruktionsvollholz)

Sortierform im Falle einer visuellen Sortierung

DIN 4074-1

Andere Sortierformen sind gesondert zu vereinbaren (s. Tabelle 1.2 der Vereinbarungen über Konstruktionsvollholz)

Produktnorm

DIN 14081-1 für nicht keilgezinktes KVH®
DIN EN 15497 für keilgezinktes KVH®

 

Holzfeuchte

15% ± 3%

Technisch getrocknet: Holz, das in einer dafür geeigneten technischen Anlage prozessgesteuert bei einer Temperatur T ≥ 55°C mindestens 48 h auf eine Holzfeuchte u ≤ 20% getrocknet wurde

Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen weitreichenden Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz, ggf. auch Voraussetzung für die Herstellung von Keilzinkenverbindungen.

Einschnittart

Der Einschnitt erfolgt unter Berücksichtigung, das, bei einem ideal gewachsenem Stamm, die Markröhre bei zweistieligem Einschnitt durchschnitten wird.
Auf Wunsch:
heraustrennen einer Herzbohle mit d ≥ 40 mm

Der Einschnitt erfolgt unter Berücksichtigung, dass bei einem ideal gewachsenem Stamm, die Markröhre bei zweistieligem Schnitt durchschnitten wird.

 

 

Baumkante

nicht zulässig

≤ 10% der kleineren
Querschnittsseite

 

Maßhaltigkeit des
Querschnitts

DIN EN 336 Maßhaltigkeitsklasse 2:
≤ 10 cm = ± 1 mm; > 10 cm und ≤ 30 cm = ± 1,5 mm

Die Maßhaltigkeit für die Längenabmessungen ist zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren.

Astzustand

lose Äste und Durchfalläste nicht zulässig. Vereinzelt angeschlagene Äste oder Astteile von Ästen bis max. 20 mm ø sind zulässig

DIN 4074-1
Sortierklasse S10

 

Äste

S 10: A ≤ 2/5
S 13: A ≤ 1/5
nicht über 70 mm

Bei maschineller Sortierung gilt:
• für KVH®-NSi bleiben die Astgrößen unberücksichtigt
• für KVH® -Si gilt A ≤ 2/5

Rindeneinschluss

nicht zulässig

DIN 4074-1
Sortierklasse S10 TS

Astrinde wird dem Ast hinzugerechnet

Risse

Rissbreite b ≤ 3%
nicht mehr als 6 mm

Rissbreite b ≤ 5%

Rissbreite b auf die jeweilige Querschnittseite bezogen
Ohne Beschränkung der Länge oder der Anzahl der Risse
Die bauafsichtlichen Anforderungen an die Risstiefe sind einzuhalten.

Risstiefe
- Schwindrisse
-Blitzrisse, Ringschäle

Bis 1/2
Nicht zulässig

 

Gemessen nach DIN 4074-1

Harzgallen

Breite b ≤ 5 mm

-

Entspricht DIN 68365 Güteklassen 1 und 2
Ohne Beschränkung der Lage oder der Anzahl der Harzgallen

Verfärbungen

nicht zulässig

Bläue: zulässig
Nagelfeste braune und rote Streifen: bis 2/5
Braunfäule, Weißfäule: nicht zulässig

Die Anforderungen an KVH NSi entsprechen denen der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1

Insektenbefall

nicht zulässig
(DIN 68365
 Güteklasse 1)

Fraßstränge bis 2 mm Durchmesser zulässig

Nach DIN 4074-1

Verdrehung

1 mm je 25 mm Höhe

Gemessen nach DIN 4074-1

Längskrümmung

≤ 8 mm/2 m
bei herausgetrennter Herbohle
≤ 4 mm/2m

bei herzgetrenntem Einschnitt 
≤ 8 mm/2 m

Gemessen nach DIN 4074-1
Entspricht den Anforderungen an die Sortierklassen S10 und S13 nach DIN 4074-1.

Bearbeitung der Enden

rechtwinklig gekappt (Nach Vereinbarung)

 

Oberflächenbeschaffenheit

gehobelt und gefast

egalisiert und gefast