Übereinstimmungs-zeichen Ü-Zeichen

Überwachte Qualität

Konstruktionsvollholz KVH® unterliegt zunächst einmal den gesetzlichen Anforderungen für keilgezinktes Vollholz: Der Hersteller muss über eine allgemeinen Befähigungsnachweis (die so genannte Leimgenehmigung) verfügen, über europäische Normen oder nationale Zulassungen geregelte Klebstoffe verwenden und eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung (Letztere mit Entnahme von Probekörpern bei der Überwachung) einrichten. Die Übereinstimmung mit diesen Vorgaben wird mit dem deutschen Ü-Zeichen  dokumentiert.

Überwachungs-zeichen KVH®

Doch nur Konstruktionsvollholz für das auch die Einhaltung der ergänzenden Anforderungen nach der Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH®  durch Eigen- und Fremdüberwachung überwacht wird, darf mit dem Überwachungszeichen KVH® gekennzeichnet werden. Ü-Zeichen und Überwachungszeichen KVH® zeigen Bauherren, Architekten und Planern, dass sie es mit der hohen, verlässlichen und überwachten Qualität zu tun haben, die sie für die Realisierung ihrer Bauideen benötigen.