22-02-11 14:20:00; Keilgezinktes Vollholz, Konstruktionsvollholz und KVH®, - was sind die Unterschiede?

Der Anteil der Holzhäuser am Gesamtmarkt der Ein- und Zweifamilienhäuser wächst beständig. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland rund 13.000 Wohnhäuser in Holztafel- und Holzfertigbauweise errichtet. Die wirtschaftlichen und technologischen Vorteile moderner Holzbauweisen lassen erwarten, dass dieser Trend auch in den kommenden Jahren anhält.

Energieeffiziente Wohnhäuser werden aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des Baustoffs und der Möglichkeit, Dämmstoffe in den tragenden Wänden und Dachflächen anzuordnen, bevorzugt aus Holz gebaut. Holzhäuser sind in kurzer Zeit errichtet und bewohnbar, da sie rationell vorgefertigt werden können. Die vorgefertigten Elemente haben auch bei großen Abmessungen und hohem Vorfertigungsgrad ein nur geringes Gewicht und sind damit einfach zu transportieren und zu montieren. Infolge der trockenen Baumaterialien fallen zudem keine Wartezeiten für Aushärtung und Austrocknung an.

Für die bautechnischen, wirtschaftlichen und ästhetischen Anforderungen stehen moderne Produkte wie KVH ®, Duobalken ® und Triobalken ® zur Verfügung. Diese nach der Festigkeit sortierten und technisch getrockneten Vollholzprodukte haben mit maximal 15 +/- 3 Prozent nur eine geringe Holzfeuchte und neigen deshalb deutlich weniger als herkömmliches Bauholz zu Rissbildung und Verdrehen. Sie besitzen hohe Formstabilität und eignen sich besonders für das Ausbilden sichtbarer Holzbauteile mit hohen ästhetischen Ansprüchen. Außerdem ist eine geringe Holzfeuchte Voraussetzung für den zwischenzeitlich üblichen Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz. Planer, Bauherren und auch Holzhändler haben aber teilweise Schwierigkeiten, die Unterschiede zwischen keilgezinktem Vollholz, Konstruktionsvollholz und KVH ®, zu benennen. Was genau macht den Unterschied?

KVH ® mit erweiterter Qualitätskontrolle

Die Herstellung von keilgezinktem Vollholz erfolgt nach DIN 1052: 2008-12. Keilgezinktes Vollholz ist nach Festigkeit sortiert, hat eine maximale Holzfeuchte von 18 Prozent und wird, wie Konstruktionsvollholz und KVH ®, mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet. Die bauaufsichtlichen Regeln für keilgezinktes Vollholz enthalten jedoch keine Vorgaben zum Einschnitt oder zur Oberflächenqualität.

Konstruktionsvollholz erfüllt die gleichen bauaufsichtlichen Anforderungen wie keilgezinktes Vollholz und wird deshalb ebenfalls mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet. Zusätzlich muß Konstruktionsvollholz die Anforderungen gemäß der „Vereinbarung über KVH ®“ zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. erfüllen. Hierin sind, neben anderen Kriterien, zwei Oberflächenqualitäten und Anforderungen an den Einschnitt definiert. Auf die Vereinbarung können auch Nicht-Mitglieder der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V., Bezug nehmen. Dieses Konstruktionsvollholz unterliegt aber keiner weiteren Qualitätskontrolle in der Herstellung. Es darf daher nicht mit dem geschützten Begriff KVH ® bezeichnet werden. Deshalb ist KVH ® nicht, wie oft vermutet eine Abkürzung für Konstruktionsvollholz, sondern ein eingetragenes Warenzeichen, das eine besondere Leistung signalisiert.

Konstruktionsvollholz und KVH ® erfüllen also gegenüber keilgezinktem Vollholz erhöhte Anforderungen. KVH ® wiederum zeichnet sich gegenüber herkömmlichem Konstruktionsvollholz durch eine erweiterte Qualitätskontrolle aus.

Wertschöpfung durch überwachte Herstellung

Von den Mitgliedsbetrieben der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. wird ein beträchtlicher Aufwand für Qualitätssicherung und Kontrolle verlangt und betrieben. So müssen die Hersteller in Deutschland über eine Leimgenehmigung verfügen und dürfen ausschließlich über europäische Normen oder nationale Zulassungen geregelte Klebstoffe verwenden. Durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung mit Entnahme von Materialproben weisen die Herstellerbetriebe nach, dass sie die bauaufsichtlich verbindlichen sowie die Anforderungen der Vereinbarung über die Herstellung von KVH ® erfüllen. Erst dann darf die Ware mit dem international geschützten Zeichen KVH ® versehen werden.

Käufer sollten deshalb beim Erwerb von KVH ® immer auf das Ü-Zeichen achten. Dieses muß den Hersteller, den Zulassungsgegenstand, die Sortierklasse und den Tag der Herstellung dokumentieren. KVH ® - ist zusätzlich mit dem grünen KVH ® - Zeichen gekennzeichnet.

Der Kauf lohnt, denn die Qualität des Baustoffes bestimmt die Qualität des Hauses.


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