Erster Preis für das Team 'RoofKIT' aus Karlsruhe

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Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. beteiligt sich an der Auslobung des 'Timber Construction Awards' im Rahmen des Solar Decathlon…

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Anwendungsbereich KVH®

Keilgezinktes KVH® darf in den Nutzungsklassen 1 und 2 nach DIN EN 1995-1-1 (siehe Tabelle 3.3) eingesetzt werden.  KVH® ohne Keilzinkenverbindungen darf auch in der Nutzungsklasse 3 eingesetzt werden. Konstruktionsvollholz KVH® ist technisch getrocknet. Die Anforderungen der DIN 68800-1: 2019-06, 3.20, an eine technische Trocknung (über mindestens 48h in einer prozessgesteuerten technischen Anlage bei einer Temperatur von mindestens 55°C auf 20% getrocknet) werden erfüllt.

Hölzer, deren Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft unter 20% beträgt, können der Gebrauchsklasse (GK) 0 oder GK 1 nach DIN 68800-1 zugeordnet werden und sind nicht durch holzzerstörende Pilze gefährdet.

Die Gefahr eines Bauschadens durch holzzerstörende Insekten ist nach DIN 68800-1: 2019-06, 5.2.1, in der Gebrauchsklasse 0 grundsätzlich nicht gegeben.

Die Gefahr eines Bauschadens durch holzzerstörende Insekten kann nach DIN 68800-1: 2019-06, 8.2, in der Gebrauchsklasse 1 durch Verwendung von technisch getrockneten Holzprodukten, wie Konstruktionsvollholz KVH®, vermieden werden. Entsprechend DIN 68800-2 sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 2 in der Praxis nicht zu erwarten, so dass bei den Bauteilen unter Dach grundsätzlich von einer Holzfeuchte von u ≤ 20% und somit von den Bedingungen der GK 0 oder 1 ausgegangen werden kann.

In der GK 3.1 sind dauerhaft Holzfeuchten u >20% zu erwarten. Keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® darf gemäß DIN EN 1995-1-1/NA bei dieser Feuchte nicht mehr eingesetzt werden. Der Einsatz von nicht keilgezinktem Konstruktionsvollholz KVH® aus natürlich dauerhaftem Douglasien- oder Lärchenkernholz ist dagegen möglich.

Vorbeugende chemische Holzschutzmittel dürfen nicht ohne Notwendigkeit eingesetzt werden. Laut DIN 68800-1: 2019-06, 8.1.3, sollten „Ausführungen mit besonderen baulichen Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 … gegenüber Ausführungen bevorzugt werden, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind.“ In demselben Abschnitt heißt es zudem: „In Räumen, die als Aufenthaltsräume genutzt werden sollen, ist auf die Verwendung von vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln oder von mit vorbeugenden Holzschutzmitteln behandelten Bauteilen zu verzichten. Für Arbeitsstätten und Ähnliches gilt dies nur, soweit dies technisch möglich ist.“

Die neueren allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Holzschutzmittel nehmen die Vorgaben der DIN 68800-1: 2019-06 auf und verbieten den Einsatz der Holzschutzmittel in Aufenthaltsräumen und deren Nebenräumen sowie den vermeidbaren großflächigen Einsatz in anderen Innenräumen.

Die neueren Zulassungen erlauben darüber hinaus den Einsatz der Mittel nur dann, wenn er auch nach Ausschöpfung der Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes zum Schutze des Holzes erforderlich ist. Da es bis zur GK 3.1 geeignetes KVH® gibt, ist der Einsatz vorbeugender chemischer Holzschutzmittel bei üblichen Anwendungen entbehrlich und damit unzulässig.

Anwendungsbereich Balkenschichtholz (Duobalken® und Triobalken®)

Für Balkenschichtholz gilt das in Abschnitt "Anwendungsbereich KVH" Gesagte.