Mit Ausgabedatum 28.04.2026 wurde die überarbeitete Umweltproduktdeklaration für Konstruktionsvollholz KVH® veröffentlicht.

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Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. und Holzbau Deutschland haben die Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH® überarbeitet.…

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Qualitätssicherung im Holzbau

Holzbau Deutschland und Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz haben aktualisierte Vereinbarung über KVH® unterzeichnet

Zur Qualitätssicherung im Holzbau hat Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes vor 32 Jahren gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz geschlossen. Diese wurde in den Jahren 1997, 2003, 2015 an die fortlaufende technische Entwicklung angepasst. Dabei wurden insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung berücksichtigt. Im März 2026 wurde die Vereinbarung erneut überarbeitet und unterzeichnet. Sie tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ist auf den Webseiten von Holzbau Deutschland (www.holzbau-deutschland.de) sowie der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz (www.kvh.eu) abrufbar.

Die bauaufsichtlichen Anforderungen an keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® sind in der europäischen Produktnorm DIN EN 15497 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-7 enthalten. Für nicht keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® ist DIN EN 14081-1 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-5 maßgebend.

Zusätzlich werden von KVH® gemäß dieser Vereinbarung folgende Anforderungen erfüllt:

  • Technische Trocknung auf einen Feuchtegehalt ≤ 18%
  • erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität,
  • Anforderungen an das optische Erscheinungsbild und die Oberflächenbeschaffenheit,
  • Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und Vorzugslängen.

Nur Konstruktionsvollholz von Mitgliedern der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. darf KVH® genannt werden. KVH® ist einer Fremdüberwachung der zusätzlichen Eigenschaften unterworfen.

KVH® ist vornehmlich für die Anwendung in Bereichen, in denen keine Anforderungen an optische Qualität des verwendeten Holzes gestellt werden, geeignet.

In dieser aktualisierten Vereinbarung wird auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet. Weiterhin wurde die Schrift auf die Bezüge zu europäischen Produkt- und nationalen Anwendungsnormen überarbeitet. Die Vorgaben zur technischen Trocknungsdauer und Temperatur nach DIN 68800-1 wurden ergänzt und die Differenzierung der Merkmale wurde hinsichtlich der Abhängigkeit von Sortiernormen neu sortiert.

Pressekontakt
Anna Stratmann 
Referentin Marketing & Kommunikation 
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. 
Heinz-Fangman-Straße 2 
D-42287 Wuppertal 
0202.769 7273.8 fon 
0172.2803228 mobil

Sibylle Zeuch 
Referentin Marketing und Kommunikation 
Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH 
Kronenstraße 55-58 
D-10117 Berlin 
Tel. (030) 28 40 65 33 
Mobil: (0173) 571 94 40