Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH®
Über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehende Qualitätskriterien wurden erstmals 1995 in einer Vereinbarung über KVH® Konstruktionsvollholz festgelegt und seither fortgeschrieben. Zur Minimierung von Rissen und Verformungen infolge Schwindens bei Austrocknung wurde die Holzfeuchte und die Einschnittart geregelt. Weitere Kriterien zielen vor Allem auf die Maßhaltigkeit und das Erscheinungsbild der Hölzer.
Sortiermerkmal | Anforderungen an KVH® | Anmerkungen | |
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sichtbarer Bereich | nicht sichtbarer Bereich (KVH®-NSi) | ||
Festigkeitsklasse | C24, C24M | Andere Festigkeitsklassen sind gesondert zu vereinbaren (s. Tabelle 1.2 der Vereinbarungen über Konstruktionsvollholz) | |
Sortierform im Falle einer visuellen Sortierung | DIN 4074-1 | Andere Sortierformen sind gesondert zu vereinbaren (s. Tabelle 1.2 der Vereinbarungen über Konstruktionsvollholz) | |
Produktnorm | DIN 14081-1 für nicht keilgezinktes KVH® |
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Holzfeuchte | 15% ± 3% Technisch getrocknet: Holz, das in einer dafür geeigneten technischen Anlage prozessgesteuert bei einer Temperatur T ≥ 55°C mindestens 48 h auf eine Holzfeuchte u ≤ 20% getrocknet wurde | Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen weitreichenden Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz, ggf. auch Voraussetzung für die Herstellung von Keilzinkenverbindungen. | |
Einschnittart | Der Einschnitt erfolgt unter Berücksichtigung, das, bei einem ideal gewachsenem Stamm, die Markröhre bei zweistieligem Einschnitt durchschnitten wird. | Der Einschnitt erfolgt unter Berücksichtigung, dass bei einem ideal gewachsenem Stamm, die Markröhre bei zweistieligem Schnitt durchschnitten wird. |
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Baumkante | nicht zulässig | ≤ 10% der kleineren |
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Maßhaltigkeit des | DIN EN 336 Maßhaltigkeitsklasse 2: | Die Maßhaltigkeit für die Längenabmessungen ist zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren. | |
Astzustand | lose Äste und Durchfalläste nicht zulässig. Vereinzelt angeschlagene Äste oder Astteile von Ästen bis max. 20 mm ø sind zulässig | DIN 4074-1 |
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Äste | S 10: A ≤ 2/5 | Bei maschineller Sortierung gilt: | |
Rindeneinschluss | nicht zulässig | DIN 4074-1 | Astrinde wird dem Ast hinzugerechnet |
Risse | Rissbreite b ≤ 3% | Rissbreite b ≤ 5% | Rissbreite b auf die jeweilige Querschnittseite bezogen |
Risstiefe | Bis 1/2 |
| Gemessen nach DIN 4074-1 |
Harzgallen | Breite b ≤ 5 mm | - | Entspricht DIN 68365 Güteklassen 1 und 2 |
Verfärbungen | nicht zulässig | Bläue: zulässig | Die Anforderungen an KVH NSi entsprechen denen der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 |
Insektenbefall | nicht zulässig | Fraßstränge bis 2 mm Durchmesser zulässig | Nach DIN 4074-1 |
Verdrehung | 1 mm je 25 mm Höhe | Gemessen nach DIN 4074-1 | |
Längskrümmung | ≤ 8 mm/2 m | bei herzgetrenntem Einschnitt | Gemessen nach DIN 4074-1 |
Bearbeitung der Enden | rechtwinklig gekappt (Nach Vereinbarung) |
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Oberflächenbeschaffenheit | gehobelt und gefast | egalisiert und gefast |
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