- Darum KVH!
- KVH®– mehr als nur ein Kürzel
KVH®– mehr als nur ein Kürzel
Darum KVH®!
- KVH®– mehr als nur ein Kürzel
- Balkenschichtholz – wir legen noch was drauf!
- Anwendungsmöglichkeiten
- Argumente für den Einsatz

Quelle: © KVH e.V.
Bei Konstruktionsvollholz KVH® handelt es sich entweder um Bauholz nach DIN EN 14081-1 oder keilgezinktes, d. h. in der Länge durch Klebeverbindungen gestoßenes Vollholz nach DIN EN 15497. Nach der Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH® werden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Maßhaltigkeit, der Oberflächenqualität und der Holzfeuchte gestellt. Dies wird durch unabhängige Stellen überwacht.
Alle Kriterien basieren auf einer Vereinbarung über Konstruktionsvollholz zwischen der Überwachungsgemeinschaft KVH e. V. und Holzbaubau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB.
Aber nur bei einer zusätzlichen Überwachung durch unabhängige Stellen ist es den Mitgliedern der Überwachungsgemeinschaft KVH e. V. erlaubt, die Wortmarke oder die Wort-Bild-Marke KVH® zu benutzen. KVH ist also nicht einfach nur die Abkürzung für Konstruktionsvollholz.
Die qualitative Abstufung ist also:
- Bauaufsichtliche Mindestanforderungen nach DIN EN 14080-1 bzw. DIN EN 15497, sie führen zum CE-Zeichen
- Überwachung der zusätzlichen Anforderungen durch Drittstellen = Überwachungszeichen „KVH®“
