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Überwachung
Balkenschichtholz
Balkenschichtholz sowohl nach DIN EN 14080 wie auch nach nationaler Zulassung Z 9.1-440 unterliegt sowohl einer regelmäßigen Eigenüberwachung wie auch einer Fremdüberwachung durch unabhängige Stellen.
Balkenschichtholz gemäß der harmonisierten Produktnorm DIN EN 14080 ist mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen.
Balkenschichtholz gemäß nationaler Zulassung Z 9.1-440 ist mit dem Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen.
Sowohl nach DIN EN 14080 wie auch nach Z 9.1-440 ist zusätzlich eine Bauteilkennzeichnung erforderlich, sofern das CE-Zeichen bzw. Ü-Zeichen nicht dauerhaft auf dem Bauprodukt angebracht wird.
Für Balkenschichtholz gemäß der harmonisierten Produktnorm DIN EN 14080 muss eine Leistungserklärung (DoP = Declaration of Performance) erstellt werden. Mit der Leistungserklärung bestätigt der Hersteller, dass seine Produkte über die deklarierten Eigenschaften verfügen. Für Balkenschichtholz nach Zulassung Z 9.1-440 kann es keine Leistungserklärung geben.
Die Leistungserklärung ist die Grundlage für das CE-Zeichen.
Auf Basis der Leistungserklärung wird das CE-Zeichen auf dem Produkt selbst oder seiner Verpackung bzw. auf dem Lieferschein angebracht.
Bauteilkennzeichen nach DIN EN 14080
Beispiel: Fa Meyer – C24 – 20190406 – MUF-I
Wenn das CE-Zeichen dauerhaft an dem Produkt angebracht ist, darf eine gesonderte Bauteilkennzeichnung entfallen.
Der Hersteller von Balkenschichtholz nach Z 9.1-440 ist verpflichtet, das Ü-Zeichen auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitunterlagen anzubringen.
Beispiel eines Ü-Zeichens und einer Bauteilkennzeichnung nach Z-9.1-440
Im nachfolgenden Beispiel ist gelb unterlegter Text firmen- bzw. produktspezifisch anzupassen.

Bauteilkennzeichen
Beispiel: Fa Meyer – C24– 20180406
Wenn das Ü-Zeichen dauerhaft an dem Produkt angebracht ist, darf eine gesonderte Bauteilkennzeichnung entfallen.


