FAQs

Die Nutzungsklasse (NKL) 3 nach DIN EN 1995-1-1 beschreibt Bauteile, bei denen dauerhaft eine mittlere Holzfeuchte über den Querschnitt von mehr als 20 % gegeben ist.

Die Anwendung von keilgezinktem KVH oder Balkenschichtholz in der NKL 3 wird in den Anwendungsnormen DIN 20000-7 bzw. DIN 20000-3 zu den Produktnormen DIN EN 14080 bzw. DIN EN 15497 ausgeschlossen. Die Anwendung von nicht keilgezinktem KVH nach DIN EN 14081-1 ist unter Beachtung der Vorgaben des Holzschutzes möglich.

Die Nutzungsklasse, die für die Abschätzung des Einflusses der Holzfeuchte auf die Tragfähigkeit und Steifigkeit eines Bauteiles herangezogen wird, ist nicht mit der Gebrauchsklasse (GK) zu verwechseln, mit der auch nur lokale oder oberflächige Gefährdungen durch hohe Holzfeuchte beschrieben werden.

Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, nicht automatisch der NKL 3 zuzuordnen. Vertikale, bewitterte, aber gut belüftete Bauteile begrenzter Querschnittabmessungen können bei entsprechendem Schutz des Hirnholzes und der Anschlussbereiche nach DIN 68800-2 der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet werden. Das heißt, die Bauteile haben sogar lokal eine Holzfeuchte von weniger als 20 %.

Eine Bewitterung von Keilzinkungen von keilgezinktem KVH und Balkenschichtholz sollte aber vermieden werden.

DIN 68800-1 und -2 regeln die Verwendung von Holzbauteilen, die durch allgemeine und besondere bauliche Maßnahmen der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet werden können. In der Gebrauchsklasse 0 können alle üblichen Nadelhölzer auch solche mit Splintholzanteil verwendet werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Zuordnung eines Bauteiles in die Gebrauchsklasse 0 ist die technische Trocknung, die bei tragenden geklebten Vollholzprodukten wie KVH und Balkenschichtholz schon für die Verklebung der Hölzer erforderlich ist.

Da fast alle vor Bewitterung geschützten tragenden Bauteile bei Anwendung der besonderen baulichen Maßnahmen nach DIN 68800-2 der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet werden können und in DIN 68800-1 zudem gefordert wird, vor Anwendung eines chemischen Holzschutzes die Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes auszuschöpfen besteht de-facto ein Verbot des vorbeugenden chemischen Holzschutzes für derartige Bauteile.

Keilzinkungen dürfen nur in astfreien Bereichen der Teilabschnitte und damit in Abschnitten tendenziell höherer Festigkeit angeordnet werden. Die deklarierten Festigkeiten nach DIN EN 15497 können ohne weiteren Ansatz einer Schwächung bei der Bemessung auch für die Keilzinkenbereiche angesetzt werden.

Konstruktionsvollholz ist Vollholz nach DIN EN 14081-1 oder keilgezinktes Vollholz nach DIN EN 15497, an das zusätzliche Anforderung an die Oberfläche, Maßhaltigkeit und Holzfeuchte gestellt wird. Für Bauteile begrenzter Länge steht also auch KVH ohne Keilzinkenverbindung zur Verfügung.

Die deklarierten Festigkeiten von homogen aufgebautem Balkenschichtholz sowohl nach DIN EN 14080 wie auch nach Zulassung Z-9.1-440 gelten für Beanspruchungen quer und senkrecht zur Klebefuge.

Für kombiniert aufgebautes Balkenschichtholz und Balkenschichtholz aus Trennware werden in der Zulassung Z 9.1-440 spezielle Festigkeitsklassen angegeben, die unterschiedliche Werte für die beiden Beanspruchungsrichtungen ausweisen.