Aktuell #007 / 22.01.2019 – 00:00 Uhr

Produkte: Balkenschichtholz – bauaufsichtliche Zulassung erweitert

Aktuell #007 / 22.01.2019 – 00:00 Uhr

Produkte: Balkenschichtholz – bauaufsichtliche Zulassung erweitert

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht hier zum Download bereit.

Balkenschichtholz mit erweiterter bauaufsichtlicher Zulassung

Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) nach EN 14080:2013 ist eine Weiterentwicklung von Konstruktionsvollholz KVH®. Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. hat in den vergangenen   Jahren an der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Untersuchungen zur Erweiterung des Geltungsbereiches der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  Z-9.1-440 durchgeführt.

Die jetzt vorliegende überarbeitete bauaufsichtliche Zulassung gilt für Balkenschichtholz, das nicht in DIN EN 14080:2013 geregelt ist. Sie beinhaltet homogenes Balkenschichtholz mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm, aufgetrenntes Balkenschichtholz mit Endmaßen von 60 bis 130 mm Breite und bis zu 420 mm Höhe sowie kombiniertes Balkenschichtholz aus Lamellen unterschiedlicher Festigkeitsklassen mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm.

Die bislang schon geregelten Duobalken® mit Universalkeilzinkenverbindungen sowie Triobalken® aus an den Schmalseiten verklebten Lamellen können auch weiterhin gefertigt werden.

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht ab sofort zum Download bereit oder kann als Print bei der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. angefordert werden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-9.1-440, 3 MB

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht hier zum Download bereit.

Balkenschichtholz mit erweiterter bauaufsichtlicher Zulassung

Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) nach EN 14080:2013 ist eine Weiterentwicklung von Konstruktionsvollholz KVH®. Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. hat in den vergangenen   Jahren an der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Untersuchungen zur Erweiterung des Geltungsbereiches der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  Z-9.1-440 durchgeführt.

Die jetzt vorliegende überarbeitete bauaufsichtliche Zulassung gilt für Balkenschichtholz, das nicht in DIN EN 14080:2013 geregelt ist. Sie beinhaltet homogenes Balkenschichtholz mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm, aufgetrenntes Balkenschichtholz mit Endmaßen von 60 bis 130 mm Breite und bis zu 420 mm Höhe sowie kombiniertes Balkenschichtholz aus Lamellen unterschiedlicher Festigkeitsklassen mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm.

Die bislang schon geregelten Duobalken® mit Universalkeilzinkenverbindungen sowie Triobalken® aus an den Schmalseiten verklebten Lamellen können auch weiterhin gefertigt werden.

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht ab sofort zum Download bereit oder kann als Print bei der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. angefordert werden.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-9.1-440, 3 MB

Zulassung Balkenschichtholz 2018-2023
Zulassung Balkenschichtholz 2018-2023