Technische Regeln

Konstruktions­vollholz KVH®

Bei Konstruktionsvollholz KVH® handelt es sich entweder um Bauholz oder keilgezinktes, d. h. in der Länge durch Klebeverbindungen gestoßenes Vollholz, an das zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Maßhaltigkeit, der Oberflächenqualität und der Holzfeuchte gestellt werden.

Diese zusätzlichen Eigenschaften sind in der „Vereinbarung zwischen Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. über Konstruktionsvollholz KVH® aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie“ differenziert geregelt.

Nur Konstruktionsvollholz von Mitgliedern der Überwachungsgemeinschaft KVH e. V., bei dem die zusätzlichen Eigenschaften durch eine unabhängige Stelle fremdüberwacht werden, darf mit dem Kurzzeichen „KVH®“ bezeichnet und so gekennzeichnet werden.

Die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen sind in europäischen Produktnormen enthalten, die in der deutschen Sprachfassung vom DIN veröffentlicht werden. Damit europäische Normen verbindlich werden, müssen sie im Offiziellen Amtsblatt der EU (OJEU) zitiert werden. Es kann daher neuere Fassungen der hier zitierten Produktnormen geben. Die, sofern sie nicht im OJEU zitiert werden, öffentlich-rechtlich (noch) nicht anwendbar sind.

Für die Anwendung von KVH ist die deutsche Anwendungsnorm DIN 20000-5 (für nicht keilgezinktes KVH) oder DIN 20000-7 (für keilgezinktes KVH) sowie DIN 20000-7:2022-11 zu beachten.

Technische Regeln für keilgezinktes KVH®

Bauaufsichtliche Mindestanforderungen an die Herstellung und Grundlage der Kennzeichnung: DIN EN 15497:2014-07
Holzbauwerke – Keilgezinktes Vollholz – Anforderungen
Anwendungsregel für die Anwendung in Deutschland: DIN 20000-7:2015-08
Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 7: Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke nach DIN EN 15497
Zusätzliche Anforderungen KVH® Vereinbarung zwischen Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. über Konstruktionsvollholz KVH® aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie (Fassung vom Mai 2026)

Technische Regeln für nicht keilgezinktes KVH®

Bauaufsichtliche Mindestanforderungen an die Herstellung und Grundlage der Kennzeichnung: DIN EN 14081:2011-05
Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Anwendungsregel für die Anwendung in Deutschland: DIN 20000-5:2022-11
Anwendungen von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt
Zusätzliche Anforderungen KVH® Vereinbarung zwischen Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. über Konstruktionsvollholz KVH® aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie (Fassung vom Mai 2026)