Aufbau

Balkenschichtholz kann nach der europäischen harmonisierten Produktnorm DIN EN 14080:2013 mit einer Gesamtquerschnittsbreite von bis zu 280 mm und einer Gesamthöhe von bis zu 280 mm aus Lamellen gleicher Festigkeitsklasse hergestellt und mit dem CE-Zeichen versehen werden, siehe auch Abbildung 1.18.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) mit allgemeiner Bauartgenehmigung (abG) Z-9.1-440 des Deutschen Instituts für Bautechnik erlaubt für den homogenen Querschnittsaufbau (d. h. für einen Aufbau aus Lamellen einer Festigkeitsklasse) eine Gesamtquerschnittsbreite bis zu 240 mm und eine Gesamtquerschnittshöhe von bis zu 420 mm. Die deutsche Zulassung erlaubt auch kombiniert aufgebaute Querschnitte (d. h. einen Aufbau aus Lamellen verschiedener Festigkeitsklassen), das Auftrennen breiterer homogener Querschnitte in bis zu vier schmäleren Querschnitten und die sogenannte Universalkeilzinkenverbindungen (Keilzinkenverbindungen über den Gesamtquerschnitt), siehe auch Abbildungen 1.19 bis 1.23. Die deutsche Zulassung führt zum Überwachungszeichen (Ü-Zeichen).

Homogen aufgebautes Balkenschichtholz

1) Balkenschichtholz nach DIN EN 14080:2013
Balkenschichtholz aus zwei bis fünf Lamellen
B ≤ 280 mm
90 < H ≤ 280 mm
b ≤ 280 mm
45 < d ≤ 85 mm

Balkenschichtholz
Abbildung 1.18
2.1) Homogenes Balkenschichtholz mit größerer Gesamthöhe nach Z-9.1-440
Balkenschichtholz größerer Gesamthöhe nach Z-9.1-440 aus vier bis neun Lamellen
60 ≤ B ≤ 240 mm
280 < H ≤ 420 mm
60 ≤ b ≤ 240 mm
45 < d ≤ 80 mm

Homogenes Balkenschichtholz
Abbildung 1.19
2.2) Universalkeilgezinkte Duobalken nach Z-9.1- 440
Balkenschichtholz aus zwei Lamellen mit Universalkeilzinkenverbindung nach Z-9.1-440 1) 2)
B ≤ 260 mm
H ≤ 160 mm
b ≤ 260 mm
453) ≤ d ≤ 80 mm

Universalkeilgezinkte Duobalken
Abbildung 1.20
2.3) Schmalseitenverklebte Triobalken nach Z-9.1 – 440
Balkenschichtholz aus drei an den Schmalseiten verklebten Lamellen Z-9.1-440 1) 4)
60 ≤ B ≤ 100 mm
120 < H ≤ 360 mm
60 < d ≤ 120 mm

Schmalseitenverklebte Triobalken
Abbildung 1.21
1) Aus Lamellen mindestens der Festigkeitsklasse C 24.

2) Universalkeilzinkenverbindungen, d.h. Keilzinkungen gemäß DIN EN 15497 durch den Gesamtquerschnitt, sind nur in Balkenschichtholz aus genau zwei miteinander verklebten Lamellen zulässig.

3) Z-9.1-440 erlaubt für diesen Aufbau auch Einzeldicken der Hölzer von 20 mm bis 40 mm, wie sie streng genommen ansonsten nur in Brettschichtholz üblich sind. Eine Überschneidung der Regelungen aus Z-9.1-440 mit denen aus DIN EN 14080 für Brettschichtholz mit Universalkeilzinkenverbindungen besteht dennoch nicht, da Universalkeilzinkenverbindungen nach Z-9.1-440 kürzere Zinkenlängen aufweisen.

4) Die Einzelhölzer müssen kerngetrennt sein.

In der Zulassung Z-9.1-440 werden neben homogen aufgebautem Balkenschichtholz ohne Trennschnitte auch folgende Ausprägungen geregelt:

Kombiniert aufgebautes Balkenschichtholz

Kombiniert aufgebautes Balkenschichtholz, dieses besteht aus äußeren Lamellen einer höheren Festigkeitsklasse kombiniert mit Kernlamellen einer niedrigeren Festigkeitsklasse, siehe auch Abbildung 1.22.

Kombiniertes Balkenschichtholz nach Z-9.1-440
Abbildung 1.22: Kombiniertes Balkenschichtholz nach Z-9.1-440
Aufgetrenntes homogenes Balkenschichtholz (maximal drei Trennschnitte) nach Z-9.1-440
Abbildung 1.23: Aufgetrenntes homogenes Balkenschichtholz (maximal drei Trennschnitte) nach Z-9.1-440

Aufgetrenntes homogenes Balkenschichtholz

Aufgetrenntes homogenes Balkenschichtholz besteht aus homogenem Balkenschichtholz, das entlang des Faserverlaufs mit bis zu drei Trennschnitten in bis zu vier Teilquerschnitte aufgetrennt wird, siehe auch Abbildung 1.23.

Durch das Auftrennen kann sich die Zuordnung der Lamellen zu einer Festigkeitsklasse verändern und damit verringert sich die Festigkeitsklasse des Balkenschichtholzes.