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Technische Regeln
Balkenschichtholz
Homogen aufgebautes Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®, Multibalken®) mit Querschnittsbreiten bis 280 mm und -höhen bis 280 mm ist ein europäisch genormtes Produkt und wird mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Für die Anwendung dieser Produkte in Deutschland ist die zur DIN EN 14080 gehörige deutsche Anwendungsnorm DIN 20000-3 zu beachten, der z. B. entnommen werden kann, welche der europäischen Klassen in Deutschland zulässig sind.
Balkenschichtholz mit größeren Querschnittsabmessungen, kombiniertem Aufbau, aus Trennware oder mit Universalkeilzinkenverbindung wird in der deutschen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-440 geregelt und mit dem Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet.
Sowohl Balkenschichtholz nach europäischer Norm DIN EN 14080 wie auch Balkenschichtholz nach Zulassung Z 9.1-440 kann zusätzlichen Anforderungen an die Oberflächenqualität, die Maßhaltigkeit und die Holzfeuchte unterworfen werden.
Technische Regeln für Balkenschichtholz nach DIN EN 14080
| Bauaufsichtliche Mindestanforderungen an die Herstellung und Grundlage der Kennzeichnung: | DIN EN 14080:2013-08 Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen |
| Anwendungsregel für die Anwendung in Deutschland: | DIN 20000-3:2022-02 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 3: Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach DIN EN 14080 |
| Zusätzliche Anforderungen | „Vereinbarung zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. über Duobalken® und Triobalken®“ |
Technische Regeln für Balkenschichtholz nach Z 9.1-440
| Bauaufsichtliche Mindestanforderungen an die Herstellung und Grundlage der Kennzeichnung: | Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-9.1-440, Duobalken® und Triobalken®, Balkenschichtholz aus zwei oder drei miteinander verklebten Brettern, Bohlen oder Kanthölzern |
