Planung
Planen und arbeiten mit KVH®
Das Verwenden der durch uns zertifizierten Produkte bietet Planern und Baufirmen jede Menge Vorteile. Stellvertretend sind hier die drei wesentlichen benannt:
Schon beim ersten Entwurf auf der Grundlage der Wünsche der Bauherrschaft hat der Architekt oder Fachingenieur die ganze Bandbreite der bereits vorkonditionierten Bauelemente im Kopf und kann so recht schnell und sehr konkret etwas zu Papier bringen.
Die Herstellung der KVH®-Produkte erfolgt heutzutage bei allen Mitgliedsbetrieben mit digital gesteuerten Fertigungsmaschinen, die so maßhaltig arbeiten (+/- 1 mm), dass auf der Baustelle alles perfekt passt.
Das Bauwerk kann enorm schnell errichtet werden, denn durch den großen Vorfertigungsgrad und die präzise Ausführungsplanung lassen sich die Bauteile in kürzester Zeit montieren. Auch das lärm- und staubintensive Stemmen von Schlitzen für Elektro und Sanitärinstallationen entfällt.
Nach welcher Norm soll bemessen werden?
Die Bemessung bei Normaltemperatur erfolgt nach DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5-1-1): 2010 und dem zugehörigen nationalen Anwendungsdokument DIN EN 1995-1-1/NA:2013.1) Derzeit wird die Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung des Eurocode 5-1-1 vorbereitet.
Für die Anwendung von nicht keilgezinktem Vollholz nach DIN EN 14081-1 ist die deutsche Anwendungsnorm DIN 20000-5 zu beachten, in der die in Deutschland verwendbaren europäischen Klassen sowie Randbedingungen für die Anwendung enthalten sind. Für keilgezinktes Vollholz nach DIN EN 15495 gilt zusätzlich DIN 20000-7.
DIN 20000-7 fordert für die Anwendung in Deutschland:
- die Verwendung des Klebstofftyps I
- Die Beschränkung der Verwendung auf die Nutzungsklassen 1 und 2 nach Eurocode 5 (Anwendungen mit einer Ausgleichsfeuchte von nicht mehr als 20%)
- Die Beschränkung auf nicht ermüdungsbeanspruchte Konstruktionen
1) Im Eurocode 5-1-2 wird explizit nur nicht keilgezinktes Vollholz benannt, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die harmonisierte Produktnorm für keilgezinktes Vollholz noch nicht fertig gestellt war. Im Eurocode 5-1-1 wird an keilgezinktes Vollholz die Forderung gestellt, dass die Keilzinkenverbindungen die Anforderungen der früheren DIN EN 385 erfüllen muss. Dies ist für keilgezinktes KVH nach DIN EN 15497 der Fall.
