Vereinbarungen über KVH® und Duobalken®, Triobalken® wurden überarbeitet

Holzbau Deutschland, Bund deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. haben die Vereinbarungen über KVH® (Konstruktionsvollholz) aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie die Vereinbarung über Duobalken® / Triobalken® überarbeitet und in wichtigen Punkten den geänderten bauaufsichtlichen Anforderungen angepasst.

Mit der vorliegenden Vereinbarungen über KVH® ist es möglich, Konstruktionsvollholz sowohl gemäß deutschen wie auch ausländischen Sortiernormen herzustellen. Durch Bezugnahme auf DIN EN 14081-1 für nicht keilgezinktes Vollholz und DIN EN 15497 mit Anwendungsnorm 20000-5 für keilgezinktes Vollholz wurde zudem der Übergang auf ein europäisches Regelwerk vollzogen.

Die Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH® steht hier zum Download bereit oder
kann als Print angefordert werden.