Balkenschichtholz - bauaufsichtliche Zulassung erweitert

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht hier zum Download bereit.

 

Balkenschichtholz mit erweiterter bauaufsichtlicher Zulassung

Balkenschichtholz (Duobalken®, Triobalken®) nach EN 14080:2013 ist eine Weiterentwicklung von Konstruktionsvollholz KVH®. Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. hat in den vergangenen   Jahren an der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Untersuchungen zur Erweiterung des Geltungsbereiches der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  Z-9.1-440 durchgeführt. Die jetzt vorliegende überarbeitete bauaufsichtliche Zulassung gilt für Balkenschichtholz, das nicht in DIN EN 14080:2013 geregelt ist. Sie beinhaltet homogenes Balkenschichtholz mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm, aufgetrenntes Balkenschichtholz mit Endmaßen von 60 bis 130 mm Breite und bis zu 420 mm Höhe sowie kombiniertes Balkenschicht- holz aus Lamellen unterschiedlicher Festigkeitsklassen mit Querschnittsabmessungen bis zu 240 x 420 mm. Die bislang schon geregelten Duobalken® mit Universalkeilzinkenverbindungen sowie Triobalken® aus an den Schmalseiten verklebten Lamellen können auch weiterhin gefertigt werden.

Die überarbeitete allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Balkenschichtholz Z-9.1-440 in Abweichung zu DIN EN 14080:2013 steht ab sofort unter www.kvh.eu zum Download bereit oder kann als Print bei der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. unter info@kvh.de angefordert werden.