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Rundschreiben zum Zurückziehen der Vereinbarung über Duobalken/ Triobalken

Ein Rundschreiben von Holzbau Deutschland zum Zurückziehen der Vereinbarung über Duobalken/ Triobalken hat in den vergangenen Tagen zu der Vermutung geführt, dass es für Duobalken, Triobalken (Balkenschichtholz) keine Grundlage für die Herstellung mehr gäbe und die Produkte daher nicht mehr verwendbar seien.


Das ist falsch.

Duobalken, Triobalken (Balkenschichtholz) werden weiterhin entweder nach der europäischen Produktnorm DIN EN 14080 oder nach der deutschen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-440 gefertigt, sind am Markt verfügbar und können wie gewohnt eingesetzt werden.

Hintergründe finden sich in einem Rundschreiben, dass Sie hier herunterladen können.